Verurteilung nach Brand im „Studio 21“

Im Prozess um den Brand der Veranstaltungshalle „Studio 21“ in Bad Bodenteich ist der Angeklagte wegen versuchten Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Gericht folgte damit weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von vier Jahren gefordert hatte.


Nach Überzeugung des Gerichts handelte der Mann aus finanziellen Schwierigkeiten heraus. Strafmildernd werteten die Richter, dass er sich mit der Tat letztlich selbst geschädigt hatte, da die Versicherungen den entstandenen Brandschaden nicht übernehmen. Ob der Verurteilte gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wird, ist derzeit noch offen. Während des gesamten Prozesses hatte er sich nicht zu den Vorwürfen geäußert.


Der Brand im „Studio 21“ zählt zu den größten Feuerwehreinsätzen der vergangenen Jahre im Landkreis Uelzen. Die rund 2.000 Quadratmeter große Veranstaltungshalle wurde durch das Feuer vollständig zerstört, der Schaden ging in die Millionen.


Die Ermittlungen ergaben, dass die Brandmeldeanlage vor der Tat außer Betrieb gesetzt worden war. Zudem gingen die Brandermittler davon aus, dass die Täter mit einem Generalschlüssel in das Gebäude gelangt waren. Aufnahmen der Überwachungskameras zeigten zwei verdächtige Personen. Aussagen von Mitarbeitern sowie weitere Ermittlungsergebnisse erhärteten schließlich den Verdacht gegen den damals 46-jährigen Angeklagten.



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